gemischtöffentliches Unternehmen

gemischtöffentliches Unternehmen
1. Begriff:  Öffentliches Unternehmen, das von verschiedenen Gebietskörperschaften getragen wird.
- Anders:  Gemischtwirtschaftliches Unternehmen.
- 2. Arten: (1) Horizontale g.U.: Eigentümer sind Gebietskörperschaften nur einer Ebene (z.B. Kommune oder Länder); (2) vertikale g.U.: Eigentümer sind Gebietskörperschaften verschiedener Ebenen (z.B. Bund, Länder und Gemeinden).
- 3. Bedeutung: G.U. besitzen v.a. dort Bedeutung, wo durch öffentliche Unternehmen überregionale Aufgaben wahrgenommen werden sollen (z.B. Flughäfen).

Lexikon der Economics. 2013.

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