- gemischtöffentliches Unternehmen
- 1. Begriff: ⇡ Öffentliches Unternehmen, das von verschiedenen Gebietskörperschaften getragen wird.- Anders: ⇡ Gemischtwirtschaftliches Unternehmen.- 2. Arten: (1) Horizontale g.U.: Eigentümer sind Gebietskörperschaften nur einer Ebene (z.B. Kommune oder Länder); (2) vertikale g.U.: Eigentümer sind Gebietskörperschaften verschiedener Ebenen (z.B. Bund, Länder und Gemeinden).- 3. Bedeutung: G.U. besitzen v.a. dort Bedeutung, wo durch öffentliche Unternehmen überregionale Aufgaben wahrgenommen werden sollen (z.B. Flughäfen).
Lexikon der Economics. 2013.